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Dokument-ID: 900365

WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz

Keine Auflösung des Bestandverhältnisses gem § 1117 ABGB bei gleichzeitiger Verkündung die Räumlichkeit weiter zu nutzen

OGH: Im hier vorliegenden Fall begehrt die Klägerin den rückständigen Mietzins in Höhe von rund EUR 65.000,–.

Der Beklagte verweigert die Zahlung mit folgenden Argumenten:

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