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Dokument-ID: 978636

WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz

Zählt der Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre als Erhaltungsakt?

OGH: Gem § 3 MRG hat der Vermieter das Haus, die Mietgegenstände und die zur gemeinsamen Benutzung der Bewohner gedachten Anlagen im ortsüblichen Standard zu erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner zu beseitigen. Voraussetzung dieser Erhaltungspflicht ist das Vorliegen einer Reparaturbedürftigkeit, die sich in einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit oder Brauchbarkeit, in einem sonstigen Mangel oder in einer Schadensgeneigtheit der Bauteile äußern kann. Den Vermieter trifft jedoch keine Verpflichtung zur stetigen Modernisierung.

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