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Alexander Scheer | News | 19.05.2014
Editorial Mai 2014
Manchmal frage ich mich, wieso man sich eigentlich Bestandrecht als Rechtsgebiet aussuchen kann? Ständig diese Unsicherheiten in der Auslegung, permanent die Angst vor noch einer Reform, die dann doch noch alles schlimmer werden lässt.
Und dann die Begehrlichkeit des Staates sich an Bestandverträgen noch ein nettes Körberlgeld zu machen. Ziemlich komplex diese Materie.
Aber gerade deshalb interessant.
Und so freue ich mich Ihnen dieses Monat den Gastbeitrag des Kollegen Mag. Reßler zu präsentieren. Dieser deckt die Problematik der Schriftlichkeit des MRG-Mietvertrages auf und was passiert, wenn manch „MRG-User“ versucht schlauer als das Gesetz und das Finanzamt zu sein.
Sie werden ja immer kleiner, diese Kameras. Und daher auch oft dazu benutzt um den Überwachungsstaat in den eigenen 4 Wänden und darüber hinaus zu errichten. Und genau das „darüber hinaus“ ist das Thema der hier präsentierten Entscheidung des OGH (OGH 17.12.2013, 5 Ob 69/13b).
Mitunter bei der Menge der erwerbbaren Wohnungseigentumsobjekte „in Vorbereitung“ meint man oft zu glauben, dass das Nutzwertgutachten nicht die Lösung, sondern das Problem des Wohnungseigentumsrechts ist. Bei der nun vorgestellten Entscheidung des OGH wird zu diesem Thema plötzlich die Konkludenz entdeckt (OGH 21.02.2014, 5 Ob 228/13k).
Spannend. Womit wir wieder bei der Einleitung wären.
Schönen Restmai noch
Ihr
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters