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Alexander Scheer | News | 16.01.2012
Editorial Jänner 2012
Mag. Alexander Scheer, Herausgeber des Newsletters, präsentiert Ihnen den Gastbeitrag und die Leitsätze zum MRG und WEG aus seiner Sicht. Der Gastbeitrag beschäftigt sich im Jänner mit der Duldungspflicht des Mieters bei Dichtheitsprüfung.
Wir haben zwar ein A des Triple verloren, unser Wohnrechtsnewsletter bleibt jedoch erstklassig. Also lassen Sie dieses neue Jahr, zumindest bis uns der Mayakalender – aus der Sicht mancher – die völlige Zeitlosigkeit verschafft, wieder qualitätsvoll beginnen.
Die Frage nach der Dichtheit muss sich nicht nur der eine oder andere Mensch gefallen lassen, sondern kann auch ein Thema der wohnrechtlichen Fragestellung werden. Dann nämlich, wenn sich ein Vermieter Zugang zur Wohnung verschaffen will. Kollege Mag. Reßler erörtert und bespricht dies mit Blick auf das Bestandrecht.
Aus dem Bestandrecht gibt es wieder eine Entscheidung, ob und wie man im Sinne der Auflösung des § 1118 ABGB den Mietvertrag auflüsen kann, wenn man anstelle der Mahnung gleich mit Klage vorgeht. Eigentlich ist das nichts Neues, aber offenbar muss sich der OGH stets neu damit befassen. Daher auch hier veröffentlicht.
Und mein diesjährig erstes Editorial schließe ich mit einer interessanten Entscheidung zum Gewährleistungsrecht beim Liegenschaftskauf ab. Der OGH hält richtig fest, dass erhöhter (also über den vertraglich angenommenen) Sanierungsbedarf der Liegenschaft bzw des Gebäudes zur nachträglichen Preisminderug führen kann. Eine Entscheidung also für all jene (Verkäufer, Makler, etc), die bei der Vertragserrichtung stets fragen, „muss das denn so kompliziert gemacht werden, reicht doch ein einfacher Vertrag“ als Warnung. Ja, man sollte bereits beim Vertrag (du vor allem dort) versuchen alles genau zu erfassen und zu regeln.
Ein vergnügliches neues Jahr
Ihr
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters