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Dokument-ID: 607802

WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz

Portalkonstruktion als allgemeiner Teil eines Hauses

OGH: Den Vermieter trifft für die allgemeinen Teile des Hauses gemäß § 3 Abs 2 Z 1 MRG die Erhaltungspflicht. Zu den allgemeinen Teilen zählen jene Bereiche, welche sich außerhalb eines Mietgegenstandes befinden, wie zum Beispiel die Außenfassade eines Hauses. Ob die Erhaltungsmaßnahmen sich nur für ein bestimmtes Bestandsobjekt auswirken ist unerheblich.

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