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Dokument-ID: 1029201
Zum selbstverschuldeten Eigenbedarf wegen Verkauf einer Wohnung, um Kredit für eine Ferienwohnung abzudecken
OGH: Es ist hM, dass eine Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG nicht in Betracht kommt, wenn der Eigenbedarf des Vermieters zwar objektiv besteht, dieser jedoch durch zumutbare Sorgfalt des Vermieters in eigenen Angelegenheiten hätte verhindert werden können, der Eigenbedarf also selbst verschuldet ist. Auch das Verschulden von Nachkommen des Vermieters ist diesem nach der Rechtsprechung zuzurechnen.