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Alexander Scheer | News | 13.02.2013
Editorial Februar 2013
Kollege Dr. Rittinger beschreibt in seinem Gastbeitrag die Vermietung von Ferienwohnungen – die Auswüchse und Voraussetzungen dieser Ausnahmemietverträge. Ein Thema, das nicht unterschätzt werden darf.
In Zeiten, in denen man bei diversen Diskontern bereits Reisen in die Weiten der Welt um Preise erwerben kann, bei denen die Taxifahrt zum Flughafen das Teuerste des gesamten Aufenthalts in der Ferne ist, mutet die liebgewordene Ausnahme des MRG-Anwendungsbereich geradezu anachronistisch an.
Ja, es geht um Ferienhäuser. Kollege Dr. Rittinger beschreibt in diesem Newsletter zu Wohnrecht online in seinem Gastbeitrag die Auswüchse und Voraussetzungen dieser Ausnahmemietverträge. Ein Thema, das nicht unterschätzt werden darf, und das – so die Bestimmungen denn falsch interpretiert werden – viel Schaden anrichten kann.
Daher, informieren Sie sich!
Und weil wir bei tückischen Bestimmungen des MRG sind, wandern wir doch zum – in MRG-Anwendungsfällen nicht minder relevanten – § 1096 ABGB. Wieder einmal hält der OGH fest, dass die Minderung zwar zusteht, jedoch nicht nachträglich. Also nach wie vor kein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des wohnrechtlich Entreicherten. (OGH 13.12.2012, 1 Ob 216/12i)
In die Sonderwelt der Behausung unserer Autos bringt uns die WEG-Entscheidung des OGH. Diese behandelte die Frage, ob man Parkplätze veräußern und erwerben kann, selbst, wenn diese noch nicht errichtet sind und wie hier § 5 WEG wirkt. Um dem Ergebnis vorzugreifen, man kann. Die Begründung ist tatsächlich sehr deutlich (OGH 02.10.2012, 5 Ob 164/12x).
Verbringen Sie eine nicht allzu asketische Fastenzeit, mal sehen ob der nächste Newsletter in ein Interregnum fällt.
Ihr
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters