Ihre Suche nach häufung lieferte 35 Ergebnisse.

Dokument-ID: 550977

WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz

Beendigung eines Verwaltungsvertrages ohne wichtigen Grund

OGH: Gemäß § 18 Abs 3 Z 1 lit a WEG 2002 wird eine Eigentümergemeinschaft durch den Verwalter vertreten. Eigentümergemeinschaft und Verwalter sind außerdem die Parteien des Verwaltungsvertrages.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop