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Alexander Scheer | News | 13.11.2011
Editorial November 2011
Mag. Alexander Scheer, Herausgeber des Newsletters, präsentiert Ihnen den Gastbeitrag und die Leitsätze zum MRG und WEG aus seiner Sicht. Der Gastbeitrag beschäftigt sich dieses Mal mit dem Thema Wohnrecht nach dem Tod des Lebensgefährten.
Nachdem wir nun alle „Hallo Wien“ überstanden haben, und Allerheiligen/Allerseelen an die Verstorbenen gedacht haben, darf ich Sie, welch Zufall, zum Thema passend, in die Problemwelt des Lebens nach dem Tode, nämlich jenes der Lebensgefährten von Verstorbenen einführen.
Richtigerweise ja nicht ich, sondern Kollegin Dr. Weisert, die sich in ihrem Gastbeitrag mit dem Wohnrecht nach dem Tod des Lebensgefährten auseinandersetzt.
Das ist – gerade in Zeiten immer häufiger werdender „Flickwerk“- oder neudeutsch Patchwork-Familien – ein relevantes Problem.
Ja, weil uns kein Eisen zu heiß ist, beschäftigen wir uns damit und Kollegin Dr. Weisert hat sehr gute Tipps in diesem Zusammenhang.
Mietrechtlich konnte ich diesmal wählen zwischen dem Aufhängen von Betriebskostenabrechnungen und der Gartenbetreuung. Ich wählte letzteres. Es ist nämlich interessant, dass der Grundeigentümer zwar zur Pflege seiner Bäume gesetzlich gezwungen wird, dies aber nicht immer als Betriebskosten verrechenbar ist.
Abschließen möchte ich mit der wohnungseigentumsrechtlichen Entscheidung, die man sich bildlich vorstellen muss. Ja sich gerade am Auge „zergehen“ lassen muss. Da hat doch tatsächlich jemand ein Büro in eine Frühstückspension umgewidmet und musste erfahren, dass das seine Miteigentümer gar nicht so schätzten.
Ich frage mich, ob ihm die Idee gekommen ist, als er sich ärgerte, dass er seine Mitarbeiter hauptsächlich kaffeetrinkendereweise in der Küche vorfand? Nach dem Motto: Mach ich halt eine Frühstückspension?
Viel Vergnügen beim Lesen!
Ihr
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters