Ihre Suche nach wieder lieferte 66 Ergebnisse.

Dokument-ID: 468969

Alexander Scheer | News | 17.09.2012

Editorial September 2012

Mag. Alexander Scheer bespricht in seinem Editorial die Gastbeiträge des Newsletters zur Immobilienertragsteuer und zu einer aktuellen Entscheidung zum Thema Kündigung bei gänzlicher Weitergabe.

Die Immobilienertragsteuer. Seit 1.4.2012 wirksam, seit 1.9.2012 bösartig und am 1.1.2013 dafür verantwortlich, dass sowohl Käufer, Verkäufer, Makler und Vertragserrichter zunächst, und das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in weiterer Folge verzweifeln werden.

Völlig ohne über die praktische Durchsetzbarkeit nachzudenken, hat uns unser Gesetzgeber mit einem unfassbaren (im doppelten Sinne) Gesetz verwöhnt.

Wir versuchen ein wenig Licht ins steuerliche Dunkle zu bringen und deshalb freue ich mich, dass Kollegin Mag. Torabia Ihnen einen kleinen Überblick über die Neuerungen schaffen kann.

Und weil Eigentümer künftig wegen der Komplexität der Steuer nicht mehr verkaufen wollen, müssen sie wieder die eigenen Eigentumswohnungen benutzen. Hiebei schadet es nicht zu wissen, wie man etwa eine Kündigung des Mietgegenstandes wegen gänzlicher Weitergabe durchführt. Lesen Sie hiezu den Gastbeitrag von Kollegen Mag. Reßler.

Im Mietvertragsrecht verwöhnen wir Sie diesmal mit dem oberstgerichtlichen Thema der Geruchsbelästigung, die durch unterlassene Erhaltungsarbeiten am „häuslichen“ Kanalsystem entstand (OGH 20.03.2012, 5 Ob 24/12h).

Und wem das noch nicht reicht, dem wird gleich noch die wohnungseigentumsrechtliche Entscheidung zum Thema Lärm und Geruchsbelästigung durch einen Betrieb gefallen (OGH 12.06.2012, 4 Ob 99/12f).

Auf den nun folgenden den Gastbeitrag und die Entscheidungen zusammenzufassenden Schlusssatz freue ich mich schon seit ich mit dem heutigen Editorial begonnen habe. Denn die allgemeine Lehre aus dem Referierten darf in Kaiser Vespasians wichtigsten Satz gefunden werden, den er nach der Einführung einer Steuer für Latrinen formulierte:

Pecunia non olet!

Viel Spaß

Ihr

Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters

http://www.ra-scheer.at