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WEKA (bli) | News | 17.11.2017

Klauseln in Mietverträgen – was gilt es zu beachten?

Egal ob Erhaltung und Instandhaltung des Mietgegenstands, Vereinbarung einer Kaution oder Befristungsbestimmungen in Verträgen. Solche Klauseln sollten hieb- und stichfest sein und nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen.

In Mietverträgen findet sich immer wieder die beliebte „Ausmalklausel“, wonach der Mieter verpflichtet sei, das Mietobjekt frisch (weiß) ausgemalt zurück zu übergeben. Hierbei stellt sich immer wieder die Frage, ob eine Endrenovierung des Bestandgegenstands nach Auszug auf den Mieter übergewälzt werden darf oder nicht. Und ob es hierbei einen Unterschied macht, ob der Mietvertrag dem MRG oder dem ABGB unterliegt.

Was gilt es bei Befristungen zu beachten und wie sollten diese vertraglich geregelt sein? Wie sollten Klauseln für Kautionsbestimmungen oder die Thermenwartung aussehen?

Antworten auf diese Fragen finden Sie im Gratis-Download-Beitrag "Mietvertragsklauseln".