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Dokument-ID: 276926

Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

Nichtbenützung von Wohnungen

Rechtliche Grundlagen

§ 30 Abs 2 Z 6 MRG

Nichtbenützung der vermieteten Wohnung

Nichtbenützung einer Wohnung

Gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG kann der Vermieter dem Mieter kündigen, wenn die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird, außer im Falle, dass der Mieter zu Berufs-, Kur- und Unterrichtszwecken (und dies nur vorübergehend) abwesend ist.

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