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Dokument-ID: 276320

Michaela Schinnagl - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Rückstellung des Mietobjekts

Rückstellungspflicht und -inhalt

Der Mieter muss das Mietobjekt samt Zubehör spätestens am letzten Tage seines Mietverhältnisses dem Vermieter zurückgeben. Mit der Rückstellung des Mietobjektes sind üblicherweise folgende Verpflichtungen des Mieters verbunden:

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