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Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

Kategoriemietzins – Allgemeines

Anwendungsbereich

Mit dem 3. WÄG wurde der Kategoriemietzins durch den Richtwertmietzins als zentrales Zinsbegrenzungssystem des MRG ersetzt. Er ist allerdings weiterhin maßgeblich für Mietverträge, die vor Inkrafttreten des 3. WÄG (vor 01.03.1994) abgeschlossen wurden, und außerdem für Wohnungen der Ausstattungskategorie D. 

Starre Anknüpfung

Der Kategoriemietzins berücksichtigt nicht die marktübliche oder erzielbare Höhe eines Mietzinses. Er knüpft grob schematisch an einzelne wertbildende Faktoren für die Mietzinsbildung an und lässt dabei alle anderen Faktoren (etwa die Lage oder Umgebung des Hauses wie eine Grünlage oder Ruhelage; das Vorhandensein eines Liftes im Haus) unberücksichtigt (MietSlg 36.312/31).

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