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Dokument-ID: 755233

Judikatur | Leitsatz

Zur regelmäßigen Benützung einer Wohnung

Der Kündigungsgrund für eine Wohnungsaufkündigung durch den Vermieter setzt das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung des Mietgegenstands zu Wohnzwecken (RS0079253) sowie das Nichtvorliegen eines dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder eintrittsberechtigter Personen voraus (RS0079350).

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