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WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz
Kopien der Betriebskostenabrechnung und dazugehörigen Belegen – Muss Vermieter für Kosten aufkommen?
OGH: In § 21 Abs 3 MRG wird der Anspruch des Mieter, vom Vermieter gegen Kostenersatz die Anfertigung von Kopien der Betriebskostenabrechnung und/oder der Belege verlangen zu können, geregelt. Der OGH hat bereits in mehreren Fällen festgestellt, dass der oben genannte Anspruch mit der Erfüllung der Abrechnungspflicht durch den Vermieter zeitlich zusammenfällt. Gewahrt wird der zeitliche Zusammenhang, wenn der Mieter die Herstellung von Kopien der Betriebskostenabrechnung bzw von dazugehörigen Belegen binnen sechs Monaten nach gehöriger Auflage der Abrechnung verlangt.