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Dokument-ID: 647698

WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz

Zusammenlegung von Wohnungen

OGH: Das Änderungsrecht betrifft nur Wohnungseigentümer. Es regelt, wann die übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu beabsichtigten Änderungen eines Wohnungseigentümers an seinem Objekt nicht wirksam verweigern können. Grundsätzlich kommt es immer auf die Eigenmacht einer Veränderung an, welche im Verfahren über die Klage auf Unterlassung oder Beseitigung zu prüfen ist.

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