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Dokument-ID: 736401

WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz

Schaden eines Wohnungseigentümers durch unrichtige Abrechnungen – haftet der Hausverwalter?

OGH: Rechtsverfolgungskosten und Zinsschäden sind so genannte reine Vermögensschäden, für die nur Ersatz zusteht, wenn die rechtswidrige Verursachung auf der Verletzung vertraglicher Pflichten, auf einen Eingriff in absolut geschützte Rechtsgüter oder auf einen Verstoß gegen ein Schutzgesetz beruht.

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