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Dokument-ID: 631370

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

Durchsetzung der Informationspflicht eines Verwalters gegenüber den Wohnungseigentümern iSd § 20 WEG 2002

OGH: Die einstweilige Verfügung darf nur auf die Sicherung des im Hauptprozess angestrebten Rechtsschutzes ausgerichtet sein. Aus diesem Grund muss der zu sichernde Anspruch im Rahmen mit dem Klagsanspruch bzw dem im Hauptverfahren angestrebten Rechtsschutz identisch sein.

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