Ihre Suche nach mietvertrag lieferte 1035 Ergebnisse.

Dokument-ID: 764043

WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz

Zur Benützungsvereinbarung bei einem Parkplatzareal

OGH: Nach § 17 Abs 2 WEG 2002 hat der einzelne Wohnungseigentümer das Recht, eine gerichtliche Regelung über die Benutzung der verfügbaren allgemeinen Teile der Liegenschaft zu beantragen. Die hierfür vorausgesetzte rechtliche Verfügbarkeit der allgemeinen Teile (RS0013206; Vonkilch in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht³ § 17 WEG Rz 13) ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn die Miteigentümer bereits eine allseits verbindliche Benützungsvereinbarung darüber geschlossen haben (5 Ob 47/97s; 5 Ob 253/02w ua; Sailer in KBB4 § 834 Rz 6).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop