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Dokument-ID: 592363

WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz

Kein Anspruch auf Provision trotz Provisionsvereinbarung

OGH: Gemäß § 15 MaklerG kann zwischen Makler und Auftraggeber eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen werden, auch wenn kein dem Makler zurechenbarer Vermittlungserfolg vorliegt. Eine derartige Provision ist allerdings nur in der Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Provision zu leisten.

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