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Dokument-ID: 301688

Judikatur | Leitsatz

Unanfechtbarkeit des Beschlusses auf Enthebung des Zwangsverwalters

OGH: Sowohl die Bewilligung der Zwangsverwaltung aufgrund eines Auftrags nach § 6 Abs 1 MRG als auch die Einstellung der bewilligten Zwangsverwaltung sind in § 6 Abs 2 und 3 MRG geregelt. Gemäß § 6 Abs 2 Satz 5 MRG sind im Verfahren über die Zwangsverwaltung nach § 6 Abs 2 MRG die Vorschriften der EO unmittelbar anzuwenden, wenn im MRG keine Sonderregelungen enthalten sind.

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