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Eigenbedarfskündigung gem § 30 Abs 2 Z 8 MRG gilt auch für Mietvertrag, der vor Inkrafttreten des MRG geschlossen wurde
Hat ein Vermieter oder eine Vermieterin für sich oder einen Verwandten in absteigender Linie einen dringenden Eigenbedarf am Mietobjekt, ist eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG gerechtfertigt. Dies gilt auch, wenn das Mietverhältnis vor Inkrafttreten des MRG begründet wurde, da nur die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung von Bedeutung ist. Eine solche Kündigung ist jedoch nur zulässig, wenn der Eigenbedarf nicht schuldhaft durch die vermietende Person hervorgerufen wurde.WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 160/16z | OGH vom 23.11.2016 | Dokument-ID: 883810 -
Zur Eigenbedarfskündigung
Die jüngere Rechtsprechung geht zwar von einem gemäßigteren Verständnis der Begriffe „Notstand“ und „Existenzgefährdung“ aus, bei der Beurteilung des dringenden Bedarfs ist aber nach wie vor ein strenger Maßstab anzulegen.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 203/09k | OGH vom 16.10.2009 | Dokument-ID: 248289 -
Zur Ersatzbeschaffung nach § 32 Abs 2 MRG bei Eigenbedarfskündigung
Ersatzwohnungen sind bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz bereitzuhalten, damit der Mieter, falls sich herausstellen sollte, dass sie einen entsprechenden Ersatz darstellen, noch von dem Angebot Gebrauch machen kann.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 79/09t | OGH vom 28.04.2009 | Dokument-ID: 243867 -
Zur Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG
Bei Beurteilung der Frage des dringenden Eigenbedarfs ist ein strenger Maßstab anzulegen.Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 169/09w | OGH vom 19.11.2009 | Dokument-ID: 247638 -
Zum selbstverschuldeten Eigenbedarf wegen Verkauf einer Wohnung, um Kredit für eine Ferienwohnung abzudecken
Die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG sind nicht erfüllt, wenn der Eigenbedarf des Vermieters auf dessen Verschulden zurückzuführen ist. Besteht der Eigenbedarf des Vermieters deshalb, weil dieser eine weitere Wohnung verkaufte, ohne dass dieser Verkauf der Beseitigung einer finanziellen Notlage gedient hätte, kann von einem Verschulden des Vermieters ausgegangen werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 224/18x | OGH vom 26.02.2019 | Dokument-ID: 1029201 -
Zur Eigenbedarfskündigung iSd § 30 Abs 2 Z 8 und 9 MRG
Bei der Beurteilung des dringenden Bedarfs ist ein strenger Maßstab anzulegen.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 110/09m | OGH vom 23.06.2009 | Dokument-ID: 255323 -
4 Ob 224/18x; OGH; 26. Februar 2019
Judikatur | Entscheidung | 4 Ob 224/18x | OGH vom 26.02.2019 | Dokument-ID: 1029207 -
6 Ob 44/18s; OGH; 28. März 2018
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 44/18s | OGH vom 28.03.2018 | Dokument-ID: 1001202 -
Zur Gleichwertigkeit bei der Ersatzbeschaffung für ein Geschäftslokal
Es muss bei Geschäftsräumlichkeiten „ein nach Lage und Beschaffenheit angemessener Ersatz“ beschafft werden. Für ein aufgekündigtes Geschäftslokal ist ein angemessener Ersatz zu leisten, worunter ein im Wesentlichen gleichwertiges Objekt zu verstehen ist, das dem Mieter eine Fortsetzung der Betriebstätigkeit unter etwa den gleichen Bedingungen ermöglicht und für das kein wesentlich höherer Mietzins zu entrichten wäre. Diese Rechtsprechung wird soweit auch von der Lehre nicht in Frage gestellt.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 59/18x | OGH vom 26.04.2018 | Dokument-ID: 1010628 -
Über die Dringlichkeit des benötigten Eigenbedarfs an Geschäftsräumlichkeiten
Die Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen, wie es zB der dringende Eigenbedarf des Vermieters oder eines Verwandten in gerader Linie ist. An die Dringlichkeit wird ein strenger Maßstab angelegt und so ist zu prüfen, ob der Vermieter über eine „ausreichende Wohnmöglichkeit“ verfüge, die eine Kündigung des Mieters nicht als unbedingt notwendig erscheinen lässt. Einzig das Ziel der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ist nicht ausreichend.WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 44/18s | OGH vom 28.03.2018 | Dokument-ID: 1001193 -
3 Ob 160/16z; OGH; 23. November 2016
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 160/16z | OGH vom 23.11.2016 | Dokument-ID: 883835 -
6 Ob 129/18s; OGH; 25. Oktober 2018
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 129/18s | OGH vom 25.10.2018 | Dokument-ID: 1014777 -
6 Ob 203/09k; OGH; 16. Oktober 2009
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 203/09k | OGH vom 16.10.2009 | Dokument-ID: 009405 -
5 Ob 79/09t; OGH; 28. April 2009
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 79/09t | OGH vom 28.04.2009 | Dokument-ID: 009400 -
4 Ob 169/09w; OGH; 19. November 2009
Judikatur | Entscheidung | 4 Ob 169/09w | OGH vom 19.11.2009 | Dokument-ID: 009403 -
5 Ob 2/23i; OGH; 9. November 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 2/23i | OGH vom 09.11.2023 | Dokument-ID: 1166090 -
3 Ob 110/09m; OGH; 23. Juni 2009
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 110/09m | OGH vom 23.06.2009 | Dokument-ID: 009404 -
5 Ob 80/20f; OGH; 3. Juni 2020
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 80/20f | OGH vom 03.06.2020 | Dokument-ID: 1077006 -
2 Ob 156/15b; OGH; 9. September 2015
Judikatur | Entscheidung | 2 Ob 156/15b | OGH vom 09.09.2015 | Dokument-ID: 798085 -
Zum Eigenbedarf einer Studentin an einer Wohnung
Für eine 29jährige Studentin, die sich mit ihren Eltern und zwei erwachsenen Geschwistern eine 100 m2 große Vierzimmerwohnung teilt und derzeit über kein eigenes Schlafzimmer verfügt, ist dies nicht ausreichend t, weshalb von einem Eigenbedarf der Studentin ausgegangen werden kann.Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 80/20f | OGH vom 03.06.2020 | Dokument-ID: 1076642 -
Zur zehnjährigen Sperrfrist in § 30 Abs 3 Satz 2 MRG
Die Zehnjahresfrist soll den Erwerb in Spekulationsabsicht verhindern. Sie ist nicht unverhältnismäßig, weil der Erwerber die Unmöglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarf kennt und sie bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigen kann.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 156/15b | OGH vom 09.09.2015 | Dokument-ID: 798073 -
5 Ob 34/16k; OGH; 29. September 2016
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 34/16k | OGH vom 29.09.2016 | Dokument-ID: 874075 -
Zur Ersatzbeschaffung gemäß § 32 MRG – zu erfüllende Voraussetzungen einer Ersatzwohnung
Ein Ersatz für eine Wohnung ist gegeben, wenn ein entsprechendes Objekt angeboten wird. Gleichwertigkeit ist kein zwingendes Kriterium und lediglich eine existenzbedrohende Veränderung der Lebensweise, die durch das neue Objekt verursacht wird, rechtfertigt das Ablehnen des Ersatzobjektes.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 188/13k | OGH vom 28.11.2013 | Dokument-ID: 636954 -
Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfs bei Umbau des Mietobjekts
Die Notwendigkeit der Adaptierung eines Mietobjektes ist kein Ausschließungsgrund einer Kündigung aufgrund von dringenden Eigenbedarfs.WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 77/13v | OGH vom 23.05.2013 | Dokument-ID: 607836 -
Vorzeitige Auflösung von besonderen Dauerrechtsverhältnissen
Auch sonstige Dauerrechtsverhältnisse wie Dienstbarkeiten und Gebrauchsrechte können aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. Die Auflösung muss aber wegen ihrer stärkeren dinglichen Bindung „äußerstes Notventil“ sein.Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 42/11s | OGH vom 31.05.2011 | Dokument-ID: 301596