Ihre Suche nach Eigenbedarfskündigung lieferte 27 Ergebnisse.

  • Eigenbedarfskündigung gem § 30 Abs 2 Z 8 MRG gilt auch für Mietvertrag, der vor Inkrafttreten des MRG geschlossen wurde

    Hat ein Vermieter oder eine Vermieterin für sich oder einen Verwandten in absteigender Linie einen dringenden Eigenbedarf am Mietobjekt, ist eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG gerechtfertigt. Dies gilt auch, wenn das Mietverhältnis vor Inkrafttreten des MRG begründet wurde, da nur die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung von Bedeutung ist. Eine solche Kündigung ist jedoch nur zulässig, wenn der Eigenbedarf nicht schuldhaft durch die vermietende Person hervorgerufen wurde.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 160/16z | OGH vom 23.11.2016 | Dokument-ID: 883810
  • Zur Eigenbedarfskündigung

    Die jüngere Rechtsprechung geht zwar von einem gemäßigteren Verständnis der Begriffe „Notstand“ und „Existenzgefährdung“ aus, bei der Beurteilung des dringenden Bedarfs ist aber nach wie vor ein strenger Maßstab anzulegen.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 203/09k | OGH vom 16.10.2009 | Dokument-ID: 248289
  • Zur Ersatzbeschaffung nach § 32 Abs 2 MRG bei Eigenbedarfskündigung

    Ersatzwohnungen sind bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz bereitzuhalten, damit der Mieter, falls sich herausstellen sollte, dass sie einen entsprechenden Ersatz darstellen, noch von dem Angebot Gebrauch machen kann.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 79/09t | OGH vom 28.04.2009 | Dokument-ID: 243867
  • Zur Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG

    Bei Beurteilung der Frage des dringenden Eigenbedarfs ist ein strenger Maßstab anzulegen.
    Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 169/09w | OGH vom 19.11.2009 | Dokument-ID: 247638
  • Zum selbstverschuldeten Eigenbedarf wegen Verkauf einer Wohnung, um Kredit für eine Ferienwohnung abzudecken

    Die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG sind nicht erfüllt, wenn der Eigenbedarf des Vermieters auf dessen Verschulden zurückzuführen ist. Besteht der Eigenbedarf des Vermieters deshalb, weil dieser eine weitere Wohnung verkaufte, ohne dass dieser Verkauf der Beseitigung einer finanziellen Notlage gedient hätte, kann von einem Verschulden des Vermieters ausgegangen werden.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 224/18x | OGH vom 26.02.2019 | Dokument-ID: 1029201
  • Zur Eigenbedarfskündigung iSd § 30 Abs 2 Z 8 und 9 MRG

    Bei der Beurteilung des dringenden Bedarfs ist ein strenger Maßstab anzulegen.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 110/09m | OGH vom 23.06.2009 | Dokument-ID: 255323
  • Zur Gleichwertigkeit bei der Ersatzbeschaffung für ein Geschäftslokal

    Es muss bei Geschäftsräumlichkeiten „ein nach Lage und Beschaffenheit angemessener Ersatz“ beschafft werden. Für ein aufgekündigtes Geschäftslokal ist ein angemessener Ersatz zu leisten, worunter ein im Wesentlichen gleichwertiges Objekt zu verstehen ist, das dem Mieter eine Fortsetzung der Betriebstätigkeit unter etwa den gleichen Bedingungen ermöglicht und für das kein wesentlich höherer Mietzins zu entrichten wäre. Diese Rechtsprechung wird soweit auch von der Lehre nicht in Frage gestellt.
    Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 59/18x | OGH vom 26.04.2018 | Dokument-ID: 1010628
  • Über die Dringlichkeit des benötigten Eigenbedarfs an Geschäftsräumlichkeiten

    Die Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen, wie es zB der dringende Eigenbedarf des Vermieters oder eines Verwandten in gerader Linie ist. An die Dringlichkeit wird ein strenger Maßstab angelegt und so ist zu prüfen, ob der Vermieter über eine „ausreichende Wohnmöglichkeit“ verfüge, die eine Kündigung des Mieters nicht als unbedingt notwendig erscheinen lässt. Einzig das Ziel der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ist nicht ausreichend.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 44/18s | OGH vom 28.03.2018 | Dokument-ID: 1001193
  • Zum Eigenbedarf einer Studentin an einer Wohnung

    Für eine 29jährige Studentin, die sich mit ihren Eltern und zwei erwachsenen Geschwistern eine 100 m2 große Vierzimmerwohnung teilt und derzeit über kein eigenes Schlafzimmer verfügt, ist dies nicht ausreichend t, weshalb von einem Eigenbedarf der Studentin ausgegangen werden kann.
    Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 80/20f | OGH vom 03.06.2020 | Dokument-ID: 1076642
  • Zur zehnjährigen Sperrfrist in § 30 Abs 3 Satz 2 MRG

    Die Zehnjahresfrist soll den Erwerb in Spekulationsabsicht verhindern. Sie ist nicht unverhältnismäßig, weil der Erwerber die Unmöglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarf kennt und sie bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigen kann.
    WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 156/15b | OGH vom 09.09.2015 | Dokument-ID: 798073
  • Zur Ersatzbeschaffung gemäß § 32 MRG – zu erfüllende Voraussetzungen einer Ersatzwohnung

    Ein Ersatz für eine Wohnung ist gegeben, wenn ein entsprechendes Objekt angeboten wird. Gleichwertigkeit ist kein zwingendes Kriterium und lediglich eine existenzbedrohende Veränderung der Lebensweise, die durch das neue Objekt verursacht wird, rechtfertigt das Ablehnen des Ersatzobjektes.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 188/13k | OGH vom 28.11.2013 | Dokument-ID: 636954
  • Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfs bei Umbau des Mietobjekts

    Die Notwendigkeit der Adaptierung eines Mietobjektes ist kein Ausschließungsgrund einer Kündigung aufgrund von dringenden Eigenbedarfs.
    WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 77/13v | OGH vom 23.05.2013 | Dokument-ID: 607836
  • Vorzeitige Auflösung von besonderen Dauerrechtsverhältnissen

    Auch sonstige Dauerrechtsverhältnisse wie Dienstbarkeiten und Gebrauchsrechte können aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. Die Auflösung muss aber wegen ihrer stärkeren dinglichen Bindung „äußerstes Notventil“ sein.
    Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 42/11s | OGH vom 31.05.2011 | Dokument-ID: 301596
  • Bedeutung des § 4 WEG 2002 für die Absicherung von „Altmietern“

    Bei nachträglicher Begründung von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene Wohnungseigentumsobjekte zu beschränken, die nach § 4 WEG 2002 vom Vertragsübergang auf den jeweiligen Wohnungseigentümer erfasst sind.
    WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 138/08t | OGH vom 26.08.2008 | Dokument-ID: 374585
  • Zu den Verrechnungsregeln von Zinsen und Kosten außerhalb des § 33 MRG

    Die Vermieterin hat das Recht die gesetzliche Reihenfolge der Tilgung – welche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 33 MRG, auch auf die Verrechnung von Zahlungen auf Mietzinsrückstände anzuwenden sind – zu verlangen, ohne dass sie deswegen in Gläubigerverzug gerät. Leistungen der Mieterin sind demnach erst auf Verzugszinsen für säumige Mietzinsen anzurechnen bevor sie der Begleichung des Mietzinses selbst dienen.
    WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 42/14w | OGH vom 26.08.2014 | Dokument-ID: 715809
  • Räumungsklagen als Bestandstreitigkeiten iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN

    Räumungsklagen sind nur als Bestandstreitigkeiten iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestand-, Nutzungs- oder Teilpachtverhältnissen entstehen, nicht hingegen, wenn sie sich auf die Benützung ohne Rechtsgrund beziehen.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 36/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 301696
  • Zulässigkeit der Revision – zu nach § 502 Abs 5 Z 2 ZPO privilegierten Bestandstreitigkeiten

    Die Ausnahme von der Beschränkung der Revisionszulässigkeit durch die Wertgrenze ist im Räumungsstreit nur dann anwendbar, wenn über das Bestandsverhältnis selbst und seine wirksame Beendigung zu entscheiden ist.
    Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 47/10b | OGH vom 30.06.2010 | Dokument-ID: 248915
  • Der nachteilige Gebrauch des Bestandsgegenstandes – Verwahrlosung des Bestandobjekts

    Eine Verwahrlosung des Bestandobjekts in Verbindung mit einer erheblichen Brand- und Ungeziefergefahr durch Lagerung von Unrat stellt einen erheblichen nachteiligen Gebrauch vom Bestandgegenstand dar. Ein solches Verhalten des Mieters ist geeignet, den Ruf oder wichtige wirtschaftliche oder sonstige Interessen des Vermieters oder der Mitmieter zu schädigen.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 67/14g | OGH vom 25.08.2014 | Dokument-ID: 700913
  • Kündigungstatbestand des unleidlichen Verhaltens gemäß § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG

    Eine Verhaltensänderung nach Einbringung der Aufkündigung hat nur dann einen Einfluss, wenn zulässigerweise angenommen werden kann, dass die Wiederholung der bisherigen Unzukömmlichkeit auszuschließen ist.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 83/12g | OGH vom 26.07.2012 | Dokument-ID: 526074
  • Zum vereinbarten Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG

    Jene Tatsache, die nach § 30 Abs 2 Z 13 MRG einen Kündigungsgrund bilden soll, muss im Mietvertrag konkret angeführt sein, weil es nicht angeht, nur einen allgemeinen Tatbestand zu nennen und die Konkretisierung der Kündigung zu überlassen.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 180/09s | OGH vom 13.10.2009 | Dokument-ID: 243278
  • Teilurteil statt Beschluss über Mietzinsrückstand nach § 33 Abs 2 und 3 MRG

    Wird in einem Verfahren gleichzeitig die Räumung und die Zahlung des Mietzinsrückstandes begehrt, darf über den Mietzinsrückstand nicht mit Beschluss nach § 33 Abs 2 und 3 MRG, sondern muss darüber mit Teilurteil abgesprochen werden.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 253/98g | OGH vom 27.04.1999 | Dokument-ID: 379640
  • Erheblich nachteiliger Gebrauch – drohende Substanzschädigung

    Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3, 1. Fall MRG kann vorliegen, wenn eine Substanzschädigung noch nicht eingetreten ist, sondern erst aufgrund des Verhaltens des Mieters einzutreten droht.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 291/07s | OGH vom 22.01.2008 | Dokument-ID: 377961
  • Grobes Verschulden am qualifizierten Mietzinsrückstand bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit des Mieters?

    Der Umstand, dass ein Mieter alkoholkrank ist, schließt ein grobes Verschulden am qualifizierten Mietzinsrückstand nicht allgemein aus, wenn der Mieter wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
    WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 174/14s | OGH vom 22.10.2014 | Dokument-ID: 748923
  • Zum erheblich nachteiligen Gebrauch iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG

    Die Schädlichkeit seines Verhaltens muss dem Mieter nicht subjektiv erkennbar sein, vielmehr wird nur die nach einem generellen Maßstab von einem durchschnittlichen Mieter zu erwartende Erkennbarkeit der Schädlichkeit eines bestimmten Verhaltens zur Erfüllung des Kündigungsgrundes des erheblich nachteiligen Gebrauchs gefordert.
    Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 36/09s | OGH vom 18.06.2009 | Dokument-ID: 255477
  • Verwirklichung des Auflösungstatbestandes „erheblich nachteiliger Gebrauch“ nach § 1118 ABGB

    Ein erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 30 Abs 2 Z 3 MRG sowie des § 1118 ABGB setzt eine wiederholte längerwährende vertragswidrige Benützung des Mietgegenstandes oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes voraus.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 87/10f | OGH vom 04.08.2010 | Dokument-ID: 255117

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