Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach Kompromiss-Mietvertrag Dachbodenausbauten lieferte 21 Ergebnisse.
-
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baugenehmigung.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576255 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, welches durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576219 -
Wohnungstypbeschreibung für Dachbodenausbauten ab 01.01.2002
Hier handelt es sich um eine Wohnungstypbeschreibung von Dachgeschoßausbauten. Der Vertragsschluss muss ab dem 01.01.2002 erfolgt sein (§ 49d Abs 2 MRG).WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653385 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Nichtanwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baugenehmigung. Das KSchG ist nicht anwendbar.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627433 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei befindet sich um ein Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578340 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei handelt es sich um ein Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578322 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576245 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645268 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – kein KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576322 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Nichtanwendbarkeit KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645242 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, welches durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645239 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, das durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576244 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
Wohnungstypbeschreibung für eine Neuschaffung der Wohnung nach dem 08.05.1945
Hier finden Sie eine Checkliste für eine Wohnung in einem Gebäude, das aufgrund einer nach dem 08.05.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584547 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Typbeschreibung für ein Zweiobjekthaus, Geschäftslokal
Der Mietgegenstand liegt in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653355 -
Zweiobjekthaus, Wohnung – Checkliste
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste für eine Wohnung, die in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumen (Zweiobjekthaus) liegt.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584554 -
Neuschaffung der Wohnung nach dem 08.05.1945, Vertragsabschluss zwischen 01.01.1982–28.02.1994 – Checkliste
Checkliste für eine Wohnung in einem Gebäude, das aufgrund einer nach dem 08.05.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet (oder durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubauten neu geschaffen) worden ist bei Vertragsabschluss zwischen 01.01.1982 und 28.02.1994.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580282