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Dokument-ID: 277051
Verwalterkündigung
Die Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft
Die Auflösung des Verwaltungsvertrages regelt das Gesetz in § 21 WEG. Auch wenn das Gesetz hier vom Verwaltungsvertrag spricht (der genau genommen vom Bestellungsakt selbst zu unterscheiden ist) wird man davon auszugehen haben, dass mit der Auflösung eines Verwaltungsvertrages immer auch die Verwalterbestellung selbst beendet ist sowie dass auch eine Verwalterbestellung ohne separat abgeschlossenem Verwaltervertrag auf die in § 21 WEG festgeschriebene Weise gelöst werden kann.