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Dokument-ID: 271629

Kommentar

§ 36 WEG 2002

Die Bestimmungen des § 36 sehen unter bestimmten Voraussetzungen die Ausschließung eines WE-Eigentümers aus der Gemeinschaft als Gegengewicht gegen den Ausschluss des Anspruches auf Aufhebung der Gemeinschaft des Wohnungseigentums, der den dauernden Bestand des WE sichern soll, vor. Sie ist gegen einen schlichten Miteigentümer schon mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke iSd § 7 ABGB nicht zulässig (MietSlg 62.474).

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