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Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645268 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576245 -
Erhaltungspflicht des Daches bei nachträglichem Dachbodenausbau
Die Erhaltungspflicht der Wohnungseigentümer besteht unabhängig davon, ob der zu erhaltende Liegenschaftsanteil schon bei Errichtung der Wohnungseigentumsanlage vorhanden war oder erst nachträglich durch eine Änderung geschaffen wurde.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 63/09i | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 256034 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei befindet sich um ein Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578340 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Echte Aufstockung: keine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG
Nur „Dachbodenausbauten“ im eigentlichen Sinn, nicht aber echte Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach nicht erhalten bleibt, sind vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG erfasst.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 140/10x | OGH vom 11.10.2010 | Dokument-ID: 245518 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
6 Ob 140/10x; OGH; 11. Oktober 2010
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 140/10x | OGH vom 11.10.2010 | Dokument-ID: 009809 -
5 Ob 63/09i; OGH; 24. November 2009
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 63/09i | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 009576 -
5 Ob 137/14d; OGH; 4. September 2014
WEKA (wed) | Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 137/14d | OGH vom 04.09.2014 | Dokument-ID: 715713 -
Zum Tatbestand des § 18c Abs 2 MRG - zugänglicher Dachboden
§ 18c Abs 2 MRG erleichtert die Schaffung neuen Wohnraums im Wege der wohnungspolitisch erwünschten Nachverdichtung der bestehenden Gebäudesubstanz. Im Zweifel ist so auszulegen, dass die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter den Ausbau eines von ihm mitbenützten Dachbodens zu dulden hat, gegenüber der früheren Rechtslage vermindert und nicht erschwert werden darf. Dies betrifft bloße Mitbenützungsrechte an typisch allgemeinen Teilen, an denen nicht ausschließliche Benützungsrechte bestehen.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 137/14d | OGH vom 04.09.2014 | Dokument-ID: 715692 -
5 Ob 61/09w; OGH; 12. Mai 2009
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 61/09w | OGH vom 12.05.2009 | Dokument-ID: 009591 -
Der Umfang des Benützungsrechtes durch den Mieter
Eine Kombination der Bestimmungen des § 8 Abs 2 MRG und § 18c MRG kommt schon wegen ihrer unterschiedlichen Eingriffsqualität in Rechte eines Mieters nicht in Betracht.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 61/09w | OGH vom 12.05.2009 | Dokument-ID: 259511 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Ersatzpflicht gegenüber dem beeinträchtigen Mieter gem § 8 Abs 3 MRG
Die in § 8 Abs 3 MRG normierte Ersatzpflicht für Beeinträchtigungen des betroffenen Mieters trifft denjenigen, dem die Arbeiten zuzurechnen sind.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 169/09b | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 252786 -
5 Ob 85/14g; OGH; 26. September 2014
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 85/14g | OGH vom 26.09.2014 | Dokument-ID: 736239 -
3 Ob 53/10f; OGH; 28. April 2010
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 53/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 009593 -
5 Ob 229/00p; OGH; 31. März 2001
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 229/00p | OGH vom 31.03.2001 | Dokument-ID: 353543 -
Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG
Die Ausnahme des § 1 Abs 2 Z 5 MRG, die den Geltungsbereich des MRG einschränkt, ist nicht daran geknüpft, dass das Wohnhaus weniger als drei selbstständige Wohnungen aufweist, sondern daran, dass neben zwei selbstständigen Wohnungen keine weiteren einer Vermietung zugänglichen Räume im Haus vorhanden sind.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 53/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 241400 -
6 Ob 251/10w; OGH; 16. Juni 2011
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 251/10w | OGH vom 16.06.2011 | Dokument-ID: 306113 -
5 Ob 100/09f; OGH; 7. Juli 2009
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 100/09f | OGH vom 07.07.2009 | Dokument-ID: 009442 -
Neuerrichtung oder Umbau eines Gebäudes
Die Neuerrichtung nur eines einzelnen Mietobjekts oder der Umbau eines Gebäudes unter Wiederverwendung bestehen gebliebener vermietbarer Räume ist einer Neuerrichtung des Gebäudes nach § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht gleichzuhalten.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 229/00p | OGH vom 13.03.2001 | Dokument-ID: 377640 -
Das Fehlen von Wasseranschlüssen und sanitären Anlagen hindert die „Selbständigkeit“ als Geschäftsräumlichkeiten nicht
Ob ein „Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen“ iSd § 1 Abs 2 Z 5 MRG vorliegt und somit aus dem Anwendungsbereich des MRG fällt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 251/10w | OGH vom 16.06.2011 | Dokument-ID: 301461 -
Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG iZm Anbau eines neuen Gebäudes an ein bestehendes Gebäude
An der tatbestandsmäßigen Neuerrichtung des Gebäudes fehlt es, wenn bestehen gebliebene Räume des alten Baubestands im neuen Haus weiterverwendet werden; eine nur geringfügige Einbeziehung alter Gebäudeteile in das neue Objekt kann aber bei wertender Betrachtung doch für die Annahme einer gänzlichen Neuerrichtung sprechen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 100/09f | OGH vom 07.07.2009 | Dokument-ID: 241786 -
5 Ob 169/09b; OGH; 24. November 2009
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 169/09b | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 009575