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WEKA (bli) | News | 16.05.2013

Arbeitssicherheit aktuell – Neue und aktualisierte Vorschriften

Durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz kommt es zu kleineren Änderungen bei einigen Vorschriften. Neu ist außerdem die Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung, die seit Kurzem in Kraft ist.

Neue Verordnung

Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung: BGBl II Nr 67/2013

Diese neue Verordnung ist mit 1. März 2013 in Kraft getreten. Betroffen sind alle Gewerbebetriebe, die Tankstellen betreiben.

Tankstellen für Benzin müssen künftig mit einem Benzindampf-Rückgewinnungssystem ausgestattet sein, das unter bestimmten Prüfbedingungen nach dem Stand der Technik eine Benzindampfabscheidungseffizienz von mindestens 85 % aufweist. Weiters ist ein automatisches Überwachungssystem verpflichtend.

Allerdings gibt es Übergangsbestimmungen. So gelten für am 1. März 2013 bereits genehmigte Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen noch die Regelungen der bisherigen Verordnung – Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen (BGBl Nr 793/1992), außer es kam zu wesentlichen Änderungen der Lagerbehälter oder damit in Verbindung stehender Einrichtungen.

Für Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen, deren Jahresdurchsatz mehr als 3.000 m3 Benzin beträgt, müssen die Anforderungen jedoch bis spätestens 31. Dezember 2018 erfüllt sein.

Änderungen durch BGBl I Nr 71/2013

Im Zuge des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes kommt es zu kleineren Änderungen in folgenden Vorschriften. Die Änderungen treten im Wesentlichen mit 1. Jänner 2014 in Kraft:

Bei welchem Abschnitten bzw Paragraphen sich im Detail etwas geändert hat, erkennen Sie durch die Anmerkung unserer Redaktion: (BGBl I Nr 71/2013).

Alle relevanten Vorschriften finden Sie auf dem Portal unter www.weka.at/arbeitssicherheit/Vorschriften.