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Arbeitsruhegesetz (ARG)
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1. ABSCHNITT § 1.
Geltungsbereich -
2. ABSCHNITT § 2. - § 9.
Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe- § 2. Begriff der Ruhezeit
- § 3. Wochenendruhe
- § 4. Wochenruhe
- § 5. Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
- § 6. Ersatzruhe
- § 6a. Rufbereitschaft
- § 7. Feiertagsruhe
- § 7a. Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)
- § 8. Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
- § 9. Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe
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3. ABSCHNITT § 10. - § 15.
Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe- § 10. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
- § 10a. Reisezeit
- § 11. Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
- § 12. Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
- § 12a. Ausnahmen durch Kollektivvertrag
- § 12b. Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf
- § 13. Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
- § 13a. Sonderregelung für den 8. Dezember
- § 14. Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
- § 15. Ausnahmen in Einzelfällen
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4. ABSCHNITT § 16. - § 18.
Sonderbestimmungen für Märkte und Messen -
5. ABSCHNITT § 19. - § 22f.
Sonderbestimmungen- § 19. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
- § 19a. Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
- § 20.
- § 21. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
- § 22. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes
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Abschnitt 5a § 22a. - § 22e.
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Abschnitt 5b § 22f.
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6. ABSCHNITT § 23. - § 28.
Allgemeine Vorschriften -
7. ABSCHNITT § 29. - § 34.
Übergangs- und Schlußbestimmungen