Dokument-ID: 157975

Vorschrift

Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt (BPV Seilfahrt)

Inhaltsverzeichnis

Bremswerke

§ 44.

Die Bestimmungen für Fördermaschinen gelten auch für Bremswerke, soweit sie unter Bedachtnahme auf deren abweichende Konstruktion und Wirkungsweise eingehalten werden können.