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Dokument-ID: 1113409
Vorschrift
Jurisdiktionsnorm (JN)
§ 92b. Streitigkeiten wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz
idF BGBl. I Nr. 61/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2022
Streitigkeiten wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz können auch bei dem Gericht angebracht werden, in dessen Sprengel das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht.
(BGBl. I Nr. 61/2022)