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Ihre Suche nach "Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung" lieferte 18 Ergebnisse.
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Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576245 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576273 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab dem 01.10.2006)
Hier finden Sie ein Muster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 580453 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung des Typs 32 bei Anwendbarkeit des KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, das in einem Zweiobjekthaus gelegen ist. Das KSChG ist auf diesen Vertrag anwendbar.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578493 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Baubewilligung ab 1945) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, welches aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576208 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG anwendbar ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579564 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag, der zur Grundlage hat, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578819 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Rückzahlungsbegünstigung) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, das in einem Haus gelegen ist, für das ein Darlehen nach dem Rückzahlungsbegünstigungsgesetz zurückgezahlt wurde. Das KSchG ist hier anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576335 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie D - brauchbar) - KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung der Kategorie D in brauchbarem Zustand. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579989 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag (Standardanhebung der Wohnung wegen Aufwendung erheblicher Mittel) - KSchG
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass der Standard der Wohnung durch bautechnische Maßnahmen und Aufwendung erheblicher Mittel angehoben worden ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578816 -
Mieterfreundlicher Untermietvertrag für eine Wohnung – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Untermietvertrag für eine Wohnung. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578395 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645268 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, welches durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 668999 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei befindet sich um ein Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578340 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Wohnungseigentum, Baubewilligung ab 1945) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, welches aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 699849 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Untermiete
Das MRG unterscheidet grundsätzlich zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte als einem Untermieter zustehen. Der Beitrag geht dabei näher auf die Kündigung des Untermietverhältnisses ein.WEKA (bna) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277172 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225