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Alexander Scheer | News | 17.09.2013

Editorial September 2013

Kaum eine Materie unterliegt so einer intensiven „Rechtsfortentwicklung“ wie das Wohnrecht. Interessant für die Juristen, haben sie doch immer was Neues zu lernen.

Unmöglich für die Rechtsanwender, denn der Rechtssatz „pacta sunt servanda“ ist wohl in keinem anderen Gebiet (mit Ausnahme des Arbeitsrechts) verfehlter als im Bestandrecht.

Daher sind wir bemüht Sie mit den Neuigkeiten der Judikatur zu versorgen und Unklares durch klärende Artikel unserer Gastautoren klarer zu machen. So auch dieses Mal, als unsere Gastautorin Dr. Weisert in Fortsetzung ihres Artikels vom Juni sich nun der Abrechnung von Aufwendungen im Rahmen des WEG widmet.

Dann präsentieren wir Ihnen eine Entscheidung des OGH zum Thema Ablösen bei Genossenschaftswohnungen – spannend, weil auch hier wieder die Notwendigkeit des richtigen Vorbringens im Verfahren deutlich hervor tritt (OGH 16.07.2013, 5 Ob 45/13y).

Und schließlich etwas fürs Herz: Es geht um die Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft einem Stolperer haftet, wenn dieser im nicht beleuchteten Gang stürzt. Nein, sagt der OGH, weil es hätte doch auch einen anderen Weg gegeben (sic), den der Stürzende kannte. Na ja, die Verkehrssicherungspflicht bleibt ein Stiefkind des österreichischen Schadenersatzrechtes (OGH 03.07.2013, 7 Ob 113/13p).

Daher, es wird Herbst und dunkler. Passen Sie also auf, wenn Sie in dunklen Gängen spazieren.

Ihr

Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters

http://www.ra-scheer.at