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Absetzung für Abnutzung – Allgemeines
Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht das EStG die Berücksichtigung der Abnutzung von Wirtschaftsgütern bei der Ermittlung des Gesamteinkommens.Rita Schachinger - Veronika Weiß | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757947 -
Absetzung für Abnutzung – Berechtigung zum Abzug der AfA
Dieser Fachbeitrag geht auf die Voraussetzung für die Berechtigung ein, die Abschreibung für Abnutzung geltend zu machen. Dabei ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich.Rita Schachinger - Veronika Weiß | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757949 -
Mietrechtsabtretung – Besondere Fragen
Folgender Beitrag behandelt besondere Fragen in Bezug auf § 12 MRG, der vorsieht, dass Alt- und Neumieter – unter bestimmten Voraussetzungen – ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können. -
Weitere steuerrechtliche Verbindungen zum Wohnrecht
Von der Steuerreform betroffen sind unter anderem die Absetzung für Abnutzung, Instandhaltungaufwendungen sowie Grundstücksveräußerungen. Außerdem kommt es zu Änderungen bei der ImmoESt und GrESt.Daniela Michlits - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 784796 -
Mietzins – Erhöhungsarten
Maßgebend für die Erhöhung ist immer der für das jeweilige Bundesland pauschal festgesetzte Richtwert, nicht etwa der für die konkrete Wohnung in Betracht kommende Richtwertmietzins.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281542 -
Mietzinsbildung
Die vom Mieter für die Überlassung eines Mietgegenstandes in Hauptmiete zu entrichtenden Mietzinsbestandteile sind im Gesetz abschließend aufgezählt.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281905 -
Absetzung für Abnutzung – Festlegung des AfA-Satzes
Der AfA-Satz bestimmt sich grundsätzlich nach der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Es gibt allerdings Sondervorschriften für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zB Gebäude).Rita Schachinger - Veronika Weiß - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757951 -
Wertsicherung
Dieser Beitrag behandelt die Wertsicherung des Mietzins, welche zu ihrer Gültigkeit eine für sich geschlossene Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter bedarf.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281485 -
Hauptmietzins bei Geschäftsraum
Der § 46a MRG regelt die Voraussetzungen und die Art einer möglichen Hauptmietzinsanhebung für einen Geschättsraum durch den Vermieter.Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563501 -
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Gerichtliche Aufkündigung
Die besonderen Vorschriften der gerichtlichen Aufkündigung gelten für die Aufkündigung von Bestandverhältnissen und gemischten Verträgen mit überwiegendem Bestandcharakter.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278934 -
Rechtsgeschäftsgebühren im Bestandrecht
Die Rechtsgeschäftsgebühren für einen Bestandvertrag hängen auf der einen Seite von dem Miet- bzw Pachtzins und auf der anderen Seite von der Dauer des Verhältnisses ab.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634737 -
Kündigungsgrund – Allgemeines
Allgemeine Kündigungsgründe für einen Bestandvertrag können zB der Untergang der Bestandsache oder Ablauf der Befristung sein.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381760 -
Mietzinserhöhung – Antrag auf Entscheidung
Der Antrag kann vom Vermieter, der Gemeinde, in deren Sprengel sich das Haus befindet oder vom für das Haus bestellten Zwangsverwalter – bei der Schlichtungsstelle –, gestellt werden. Den Mietern kommt im Verfahren Parteistellung zu.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281588 -
Ablöse nach § 1097 ABGB
Unabhängig davon, ob das MRG auf den konkreten Mietvertrag anwendbar ist, sieht auch § 1097 ABGB einen Ersatzanspruch für den Mieter vor, der Aufwendungen getätigt hat, die eigentlich dem Vermieter oblägen. -
Mietzinserhöhung bei Mieterschutz
Verfahren auf Mietzinserhöhung nach §§ 18 ff MRG sind idR langwierig und kostenintensiv. Ein solches kann für den Vermieter im Falle, dass eine kostengünstige Sanierung des Hauses im Vordergrund steht, dennoch interessant sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281525 -
Schädlingsbekämpfung
Der Mietzins besteht neben dem Hauptmietzins unter anderem auch aus den anteiligen Betriebskosten. Zu letzteren gehören auch die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für die Schädlingsbekämpfung und die laufenden Gartenarbeiten.Roman Reßler - Christoph Naske - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275885 -
Verfahren außer Streitsachen
§ 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190 -
Rückstellung des Mietobjekts
Nach Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung dem Vermieter in dem Zustand zurückstellen, in welche sie bei der Übernahme war, wobei Schäden durch gewöhnliche Abnutzung irrelevant sind. Für darüberhinausgehende besteht ein Schadensersatzanspruch.Michaela Schinnagl - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276320 -
Ausmalen – Ausmalverpflichtung
Wurde nichts anderes vereinbart, gilt für den Mieter nur die gesetzliche Regelung des § 1109 ABGB, wonach der Mieter das Mietobjekt nicht neu ausgemalt zurückstellen muss, auch wenn dieses bei Anmietung neu ausgemalt war.Michaela Schinnagl - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282044 -
Mietzinsrückstand – Allgemeines
Mit welchem Mietzinsbestandteil (zB Hauptmietzins, Umsatzsteuer, Betriebskosten) sich der Mieter im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung in Rückstand befindet, ist für den Kündigungsgrund unerheblich.Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496491 -
Gemischte Nutzung von Mietobjekten
Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602 -
Therme
Wird die Therme in einer Mietwohnung kaputt, stellt sich die Frage, wer für die Reparatur aufkommen muss bzw ob der Mieter bei veranlasster Reparatur einen Ersatzanspruch gegen den Vermieter hat.Christoph Naske - Roman Reßler - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276238 -
Makler – Änderungen durch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
Das FAGG gilt für Maklerverträge, aber auch manche Mietverträge sind maßgeblich davon betroffen. Die wesentlichen Neuerungen des FAGG sind, dass künftig detailliertere Informationspflichten und ein neues Rücktrittsrecht bestehen.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 687311 -
Grenzen der Duldungspflicht des Mieters
Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, die ein Mieter zu dulden hat, sind in der Weise durchzuführen, dass das Mietrecht des Mieters möglichst geschont wird. Für wesentliche Beeinträchtigungen hat dieser zudem einen Anspruch auf Entschädigung.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280258