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Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Gerichtliche Aufkündigung
Die besonderen Vorschriften der gerichtlichen Aufkündigung gelten für die Aufkündigung von Bestandverhältnissen und gemischten Verträgen mit überwiegendem Bestandcharakter.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278934 -
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Grundbuch – Urkunden
Die Einverleibung kann nur aufgrund öffentlicher Urkunden oder solcher Privaturkunden geschehen, auf denen die Unterschriften der Parteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.Claudia Sorgo - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339841 -
Wohnungseigentumsbegründung
Das Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Diesem Schritt geht die Begründung des Wohnungseigentums voraus, für welche das Gesetz mehrere Möglichkeiten vorsieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280394 -
Mietzinsrückstand – Abwehr eines Räumungsbegehrens
Ob das Räumungsbegehren abgewehrt oder die Kündigung aufgehoben werden kann, hängt davon ab, ob es dem Mieter gelingt, den Vorhalt des groben Verschuldens am Rückstand auszuräumen.Olaf Rittinger - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496515 -
Aufkündigungsverfahren – Grundlagen
In den §§ 560ff ZPO ist das Aufkündigungsverfahren geregelt. Diese Bestimmungen enthalten neben formellen Bestimmungen auch materielle Normen. In weiterer Folge soll nun auf den Verfahrensablauf eingegangen werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277747 -
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum, der bei sonstiger Unwirksamkeit zwischen der tatsächlichen Zustellung der Kündigungserklärung an den Kündigungsgegner und dem Kündigungstermin liegen muss.Andrea Weisert - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280238 -
Mietzinsrückstand – Grobes Verschulden
Der Mieter kann eine Aufkündigung oder ein Räumungsbegehren des Vermieters abwehren, wenn er den geschuldeten Betrag vor Schluss der Verhandlung in 1. Instanz bezahlt und nachweisen kann, dass ihn am Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden trifft.Philipp Ortbauer - Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496507 -
Übergabsauftrag
Die Rechtsfolgen des Erlöschens eines befristeten Mietvertrages können vor dem Endtermin durch einen Auftrag zur Übergabe bzw Übernahme des Mietgegenstandes, nach dem Endtermin durch eine Räumungsklage durchgesetzt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277258 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 (WEG 2002)
Durch diese Novelle ist unter anderem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) novelliert worden. So ist nunmehr beispielsweise eine erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen möglich.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431699 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904 -
Stillschweigende (konkludente) Verlängerung des Mietvertrages
Ein befristeter Bestandvertrag kann auch stillschweigend erneuert werden. Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen zur Abwendung einer konkludenten Vertragsverlängerung daher den betreffenden Zeitrahmen beachten.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277200 -
Nutzwertfestsetzung
Die Ermittlung des Nutzwertes ergibt sich aus der in Quadratmetern angegebenen Nutzfläche. Die Nutzwerte können nicht nur über einen Antrag bei Gericht neu festgesetzt werden.Birgit Noha - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 331013 -
Benützungsregelung
Miteigentümer können über Allgemeinflächen verfügen und die Benutzung dieser Teile regeln. Die Benützungsregelung darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Wohnungseigentümer an der Nutzung seines Wohnungseigentumsobjektes gehindert wird.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277729 -
Grundbuchs-Novelle 2020
81. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden. In diesem Beitrag finden Sie die betroffenen Bestimmungen.Lisa Fabian | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1074730 -
Verfahren außer Streitsachen
§ 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190 -
Erhaltungspflicht – Durchsetzung durch den Mieter
An dieser Stelle werden die einzelnen Erhaltungspflichten des Vermieters gem § 3 Abs 1 MRG anhand von Praxisbeispielen sowie aktueller Judikatur erläutert.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280223 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038 -
Grundbuchseintragung – Kosten
Die Höhe der Gebühren für alle Eingaben und Eintragungen in das Grundbuch sind in § 32 Gerichtsgebührengesetz Tarifpost 9 festgehalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 340067 -
Der Räumungsvergleich aus gebührenrechtlicher Sicht
Mit einem sogenannten Räumungsvergleich kann man vereinbaren, dass der Bestandnehmer zu einem gewissen Zeitpunkt dazu verpflichtet ist, die Wohnung geräumt zu übergeben. In diesem Zusammenhang sind gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten.Alexander Scheer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628192 -
Mieterpflichten nach ABGB
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem ABGB treffen, erörtert folgender Beitrag.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440404 -
Hausbesorgerwohnung
Dem Hausbesorger ist gem § 13 Abs 1 HbG eine den gesundheits-, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechende normal ausgestattete Wohnung unetgeltlich zur Verfügung zu stellen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332973 -
Grundbuch
Überblick über die Änderungen durch die Umstellungen des Grundbuches durch die Grundbuchsnovellen 2008, 2012 und 2020.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838027 -
Wohnrechtsnovelle 2015
Die Novelle behandelt die Erhaltungspflicht von Heizthermen sowie Änderungen beim Zubehör-Wohnungseigentum. Sie ist bereits mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 726606