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Vorschrift | Inhaltsverzeichnis
Sprengarbeitenverordnung (SprengV)
idF BGBl. II Nr. 368/2023
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung – SprengV)
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1. Abschnitt § 1. - § 9.
Allgemeine Bestimmungen- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Sprengbefugte und Sprenggehilfen/gehilfinnen
- § 4. Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber/innen
- § 5. Gefahrenermittlung und -beurteilung sowie Festlegung von Maßnahmen
- § 6. Sprengmittel
- § 7. Übernahme, Lagerung und Entnahme von Sprengmitteln
- § 8. Zwischenlagerung von Sprengmitteln
- § 9. Transport von Sprengmitteln innerhalb der Arbeitsstätte, Arbeitsstelle oder Baustelle
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2. Abschnitt § 10. - § 11.
Herstellen von Sprengladungen -
3. Abschnitt § 12. - § 14.
Zündung von Sprengladungen -
4. Abschnitt § 15. - § 20.
Sicherheitsvorkehrungen gegen eine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen -
5. Abschnitt § 21. - § 28.
Besondere Sprengarbeiten- § 21. Tiefbohrlochsprengungen (Großbohrlochsprengungen)
- § 22. Sprengarbeiten unter Tage
- § 23. Sprengarbeiten in untertägigen Grubengas führenden Bergbauen und in untertägigen Bergbauen mit entzündlichen Stäuben (Kohlenbergbauen)
- § 24. Sprengarbeiten unter Wasser
- § 25. Lawinenauslösesprengungen
- § 26. Abbruchsprengungen
- § 27. Metallsprengungen
- § 28. Anwendungsbeschränkungen
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6. Abschnitt § 29. - § 30.
Übergangs- und Schlussbestimmungen