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Vorschrift | Inhaltsverzeichnis
Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009)
idF BGBl. II Nr. 350/2016
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über den sicheren Betrieb und die Änderung von Hebeanlagen (Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, HBV 2009)
- § 1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
-
1. Abschnitt § 2. - § 15.
Einbau, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen- § 2. Vorprüfung
- § 3. Abnahmeprüfung
- § 4. Regelmäßige Überprüfung
- § 5. Außerordentliche Überprüfung
- § 6. Betriebskontrolle
- § 7. Prüfintervalle für Betriebskontrollen
- § 8. Meldepflichten und zweckentsprechende Maßnahmen
- § 9. Sperre von Anlagen
- § 10. Aufhebung der Sperre von Anlagen
- § 11. Befreiung von Personen
- § 12. Betreuung von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
- § 13. Hebeanlagenwärter
- § 14. Überprüfung von Fernüberwachungssystemen
- § 15. Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen
-
2. Abschnitt § 16.
Umbau und Modernisierung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen -
3. Abschnitt § 17. - § 23.
Sicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von nicht CE-gekennzeichneten Aufzügen und Hebeeinrichtungen für Personen- § 17. Ziele
- § 18. Begriffsbestimmungen
- § 19. Von der sicherheitstechnischen Prüfung erfasste Aufzüge
- § 20. Prüfbereiche der sicherheitstechnischen Prüfung
- § 21. Verfahren der sicherheitstechnischen Prüfung und zu ergreifende Maßnahmen
- § 22. Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung
- § 23. Abhilfemaßnahmen
-
4. Abschnitt § 24. - § 27.
Schlussbestimmungen - Anhang 1
- Anhang 2
- Anhang 3