Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach gärten lieferte 30 Ergebnisse.
-
Rechtsprechung
Zielsetzung des Denkmalschutzes ist die Erhaltung des übernommenen Kulturgutes (VwGH vom 9.9.1976, Zl 839/76).Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064641 -
Wohnrechtsnovelle 2015
Die Novelle behandelt die Erhaltungspflicht von Heizthermen sowie Änderungen beim Zubehör-Wohnungseigentum. Sie ist bereits mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 726606 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Schlosstausch
Ein Schlosstausch soll den Mieter von einer Besitzstörung des Vermieters abhalten. Da der Vermieter das Bestanobjekt nur in Ausnahmefällen betreten darf, erleidet er auch keinen gröblichen Nachteil wenn er keinen Schlüssel zu der Wohnung hat.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 610860 -
Mietvertrag – Abgrenzung Pacht
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Unterscheidung zwischen Miete und Pacht und stellt die hiefür maßgeblichen Kriterien dar. Eingegangen wird auch auf die Situation in Einkaufszentren.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284620 -
Pachtvertrag
Im ABGB werden alle Verträge, die den entgeltlichen Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit regeln, als Bestandverträge bezeichnet. § 1091 ABGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277229 -
Mietrechtsabtretung
§ 12 MRG sieht vor, dass Alt- und Neumieter – unter bestimmten Voraussetzungen – ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281614 -
Wohnungsmiete
Dieser Beitrag behandelt die Fälle Anwendbarkeit der Mieterschutzbestimmungen des MRG und welche Bereiche davon ausgenommen sind.WEKA (bna) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277024 -
Wertsicherung
Dieser Beitrag behandelt die Wertsicherung des Mietzins, welche zu ihrer Gültigkeit eine für sich geschlossene Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter bedarf.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281485 -
Aufkündigung des Mietverhältnisses
Die Aufkündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung des Vermieters oder Mieters, das Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277736 -
Grenzen der Duldungspflicht des Mieters
Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, die ein Mieter zu dulden hat, sind in der Weise durchzuführen, dass das Mietrecht des Mieters möglichst geschont wird. Für wesentliche Beeinträchtigungen hat dieser zudem einen Anspruch auf Entschädigung.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280258 -
Schädlingsbekämpfung
Der Mietzins besteht neben dem Hauptmietzins unter anderem auch aus den anteiligen Betriebskosten. Zu letzteren gehören auch die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für die Schädlingsbekämpfung und die laufenden Gartenarbeiten.Roman Reßler - Christoph Naske - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275885 -
Videoüberwachung
Dieser Beitrag behandelt die Zulässigkeit einer Videoüberwachung, bei der es um einen Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten der Nachbarn und einem wichtigen Interesse des die Kamera anbringenden Mieters geht. -
Nichtbenützung von Geschäftsräumen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Geschäftsräumlichkeiten nicht zur bedungenen oder einer zumindest gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276919 -
Gemischte Nutzung von Mietobjekten
Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602 -
Möbelmiete
Der OGH sieht eine Klausel, mit welcher die Erhaltungs- und Erneuerungspflichten generell auf den Mieter überwälzt werden, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, als sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht, an.Hans Sandrini - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277184 -
Mietvertrag – Gebrauchsüberlassung
Gegenstand eines Bestandvertrages können nur unverbrauchbare Sachen sein. Das sind solche, die durch eine vertragsgemäße Benützung nicht verbraucht werden.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282021 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038 -
Ablöse nach § 1097 ABGB
Unabhängig davon, ob das MRG auf den konkreten Mietvertrag anwendbar ist, sieht auch § 1097 ABGB einen Ersatzanspruch für den Mieter vor, der Aufwendungen getätigt hat, die eigentlich dem Vermieter oblägen. -
Angemessener Mietzins bei Geschäftsräumen
Der angemessene Mietzins ist der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Geschäftslokales ortsübliche Mietzins.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281617 -
Hauptmiete
Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer der Liegenschaft oder mit dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer, mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281415 -
Mietzinsüberprüfung
Als „angemessen“ bezeichnet man den im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses unter anderem nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage des Mietobjektes ortsüblichen Mietzins. Als „ortsüblich“ gilt der für vergleichbare Mietgegenstände erzielbare Zins.Alexander Kdolsky - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277216 -
Untermiete
Das MRG unterscheidet grundsätzlich zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte als einem Untermieter zustehen. Der Beitrag geht dabei näher auf die Kündigung des Untermietverhältnisses ein.WEKA (bna) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277172 -
Mietanbot – Rücktrittsrecht nach KSchG
Bei Mietverträgen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer iSd KSchG abgeschlossen worden sind, ist (ergänzend) das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281498