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Scheckgesetz 1955 (ScheckG 1955)
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ERSTER ABSCHNITT
Ausstellung und Form des Schecks -
ZWEITER ABSCHNITT
Übertragung -
DRITTER ABSCHNITT
Scheckbürgschaft -
VIERTER ABSCHNITT
Vorlegung und Zahlung -
FÜNFTER ABSCHNITT
Verrechnungsscheck -
SECHSTER ABSCHNITT
Rückgriff mangels Zahlung -
SIEBENTER ABSCHNITT
Ausfertigung mehrerer Stücke eines Schecks -
ACHTER ABSCHNITT
Änderungen -
NEUNTER ABSCHNITT
Verjährung -
ZEHNTER ABSCHNITT
Allgemeine Vorschriften -
ELFTER ABSCHNITT
Ergänzende Vorschriften -
ZWÖLFTER ABSCHNITT
Geltungsbereich der Gesetze -
DREIZEHNTER ABSCHNITT
Strafbestimmung -
VIERZEHNTER ABSCHNITT
Schlußbestimmungen - Artikel XXXI
- Artikel XL
- Artikel XLI
- Artikel 96