Dienstreisen

  • Dienstreisen gem § 26 Z 4 EStG

    Zahlungen, die der Dienstgeber als Ausgleich der durch eine Dienstreise entstandenen Mehraufwendungen an den Dienstnehmer leistet, sind grundsätzlich nicht lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig.
    Raphael Albert - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023442
  • Dienstreisen gem § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988

    Auch wenn die Voraussetzungen einer Dienstreise iSd § 26 Z 4 EStG 1988 nicht erfüllt sind, können Tages- und Nächtigungsgelder mitunter dennoch lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei ausbezahlt werden.
    Raphael Albert - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023445
  • Einzelne Reise- und Fahrtkosten

    Die Aufwendungen für Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz des Dienstnehmers und dem Dienstort werden durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw die Pendlerpauschale berücksichtigt.
    Raphael Albert - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023447
  • Exkurs: Verkehrsabsetzbetrag

    Ein Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109380