Echter Dienstvertrag – freier Dienstvertrag – Werkvertrag

  • Echter Dienstvertrag

    Ein Dienstverhältnis entsteht, wenn sich jemand auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet (§ 1151 Abs 1 ABGB).
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023014
  • Freier Dienstvertrag

    Die Verpflichtung aus einem freien Dienstvertrag besteht darin, gattungsmäßig umschriebene Arbeiten, die vonseiten des Bestellers konkretisiert werden, wiederholt durch einige Zeit hindurch auszuführen.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023016
  • Einzelne Berufsgruppen – Freier oder echter Dienstvertrag

    An dieser Stelle finden Sie eine übersichtliche Darstellung, ob bei einer Tätigkeit ein echtes oder freies Dienstverhältnis vorliegt.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 725754
  • Werkvertrag

    Unter einem Werkvertrag wird die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt (§ 1151 ABGB) verstanden. Werkvertragsnehmer sind sowohl persönlich als auch wirtschaftlich unabhängig.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023024
  • SV-Zuordnungsgesetz (SV-ZG)

    Seit 1. Juli 2017 ist das Sozialversicherung-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) in Kraft. Es regelt, dass bereits zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit verbindlich festgestellt wird, welcher Sozialversicherung der betreffende Unternehmer zuzuordnen ist.
    Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023027
  • Geringfügig Beschäftigte

    Ein geringfügiges Dienstverhältnis liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag („Geringfügigkeitsgrenze“) nicht übersteigt.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031063
  • Wechsel von Voll- auf Teilzeit

    Bei Teilzeitarbeit sollte der Beginn der Teilzeitarbeit, das Stundenausmaß und die Lage der Teilzeitarbeit festgelegt werden. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Senkung der vertraglich festgesetzten Arbeitszeiten.
    Herta Bauer - WEKA (red) - Maria Janosevic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 999759