Praxiswissen

  • Verfahrensrechtliche Aspekte

    Im Folgenden findet sich eine Checkliste zu wichtigen Punkten im Prüfungsprozess. Für die Abwicklung der GPLA gelten als einheitliches Verfahrensrecht die einschlägigen Bestimmungen der BAO.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022807
  • Prüfungsauftrag, Wiederholungsprüfung, Wiederholungsverbot

    Grundsätzlich wird ein Jahresprüfungsplan im operativen Lenkungsausschuss (OPLAUS) anhand der zur Verfügung stehenden Prüfer (GKK und Finanz) erstellt.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022809
  • Selbstanzeige

    Bei Verstößen gegen die Bestimmung zur Abfuhr von Lohnsteuer kann der Dienstgeber Selbstanzeige erstatten. Der Prüfer hat ihn auf diese Möglichkeit und deren Folgen noch vor Beginn der Prüfung hinzuweisen.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022811
  • Vorzulegende Unterlagen im Rahmen einer GPLB

    Der Abgabenpflichtige hat iSd Bestimmung des § 119 BAO sämtliche Unterlagen, die über Bestand und Umfang einer Abgabenpflicht Auskunft geben, vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022813
  • Parteiengehör, Akteneinsicht, Beweise

    Die Abgabenbehörde hat den Parteien die Einsicht von Akten oder Aktenteilen zu gestatten, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten erforderlich ist.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022815
  • Befragung von Arbeitnehmern oder anderen Auskunftspersonen

    Während der Prüfung kann der Prüfer den Dienstgeber bzw an die von ihm namhaft gemachte(n) Person(en) befragen. Auch Betriebsangehörige oder andere Auskunftspersonen können befragt werden.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022817
  • Abgleich monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

    Der Sinn des Abgleichs der Sozialversicherungs- und BMSVG-Beiträge ist nicht nur die Nachforderung fehlender Beiträge, sondern auch die Sicherung von Versicherungszeiten sowie die richtige Ermittlung der Höhe von Versicherungsleistungen.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022819
  • Verjährung der Festsetzung von Abgaben und Beiträgen

    Seitens der Sozialversicherung gibt es zwei Formen bzw Fristen der Verjährung. Die Feststellungsverjährung ist zB bei rückwirkenden Beitragsnachberechnungen im Zuge der GPLA relevant.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022831
  • Haftung für Nachzahlungen

    Nach § 82 EStG haftet grundsätzlich der Arbeitgeber gegenüber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022833
  • Einbezug des Dienstnehmers in die GPLB – Regress des Dienstgebers

    Die Regelungen bezüglich Regress von Lohnsteuer und SV-Beiträgen sind unterschiedlich. Im Bereich der Lohnsteuer ist grundsätzlich der Arbeitnehmer der Abgabenschuldner. Der Arbeitgeber haftet hingegen für die Abfuhr der Lohnsteuer.
    Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1022835

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