Dokument-ID: 1029548

WEKA (aga) | News | 03.07.2019

Beschimpfung eines Kunden - Grund für eine Entlassung?

In diesem konkreten Fall musste der OGH entscheiden, ob die grobe Beschimpfung eines Kunden einen Entlassungsgrund darstellt.

Praxisbeispiel

Ein Produktmanager in einem Großhandelsunternehmen beschimpft einen Kunden am Telefon mit "Geh scheißen, du Oasch" und leugnet diesen Vorfall gegenüber dem Vorgesetzen beharrlich (vgl OGH 8ObA67/18p). Der Vorgesetzte entlässt daraufhin den Mitarbeiter. Ist die Entlassung gerechtfertigt?

Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit

Der OGH (8ObA67/18p) hat diese Frage mit "Ja" beantwortet. In diesem Fall ist dem Mitarbeiter nicht nur die grobe Beschimpfung eines Kunden, sondern auch das wahrheitswidrige Abstreiten des Vorfalls anzulasten.

Vertrauensunwürdigkeit liegt dann vor, wenn der Dienstgeber aufgrund des Verhaltens des Angestellten objektiv befürchten muss, dieser werde seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr getreulich erfüllen, wodurch die dienstlichen Interessen des Dienstgebers gefährdet werden.

Damit der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt ist, muss das Vertrauen des Dienstgebers so schwer erschüttert sein, dass ihm eine Weiterbeschäftigung des Angestellten nicht zumutbar ist. Eine bloße Vertrauensbeeinträchtigung oder Vertrauenserschütterung reicht nicht aus. Diese machen eine Weiterbeschäftigung des Dienstnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist nicht unzumutbar.