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Dokument-ID: 183463
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 32h. Vertragspartner-Analyse
idF BGBl. I Nr. 81/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2013
Die Krankenversicherungsträger haben gemeinsam die Auswirkungen der Vertragspartner-Regelungen einem Controlling durch eine strukturierte Analyse jedenfalls mit dem Ziel zu unterziehen, eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen (Benchmarking) und der verschiedenen Honorierungssysteme, insbesondere hinsichtlich ihrer Anreiz- und Steuerungswirkung zu ermöglichen.
(BGBl. I Nr. 81/2013)