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Dokument-ID: 183668
7. Unterabschnitt
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
7. Unterabschnitt
Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft
§ 157. Umfang des Versicherungsschutzes
idF BGBl. I Nr. 162/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2016
Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt den nach seinem Eintritt (§ 120 Z 3) liegenden Zeitraum der Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit anzusehen sind.
(BGBl. I Nr. 162/2015)