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Dokument-ID: 178994
Vorschrift
Arbeitszeitgesetz (AZG)
§ 19g. Unabdingbarkeit
idF BGBl. I Nr. 46/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.05.1997
Die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Abschnittes zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.