Dokument-ID: 638101

Vorschrift

Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)

Inhaltsverzeichnis

§ 25. Verhältnis zur Aufenthaltsberechtigung

idF BGBl. I Nr. 72/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

Die Sicherungsbescheinigung, die Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung und eine nach diesem Bundesgesetz ausgestellte Anzeigebestätigung enthebt den Ausländer nicht der Verpflichtung, den jeweils geltenden Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern nachzukommen.

(BGBl. I Nr. 72/2013)