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Dokument-ID: 074136
Vorschrift
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
§ 38. Verweisungen
idF BGBl. I Nr. 100/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2002
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.