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Dokument-ID: 074139
Vorschrift
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
§ 41. Vollziehung
idF BGBl. Nr. 256/1993 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1993
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
- hinsichtlich der §§ 12 und 28 Abs. 1 der Bundesminister für Justiz,
- im übrigen der Bundesminister für Arbeit und Soziales.